ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ÜBER DIE ANMIETUNG VON SONHO

Für die Nutzung von Son­ho gel­ten auss­chließlich die fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen in Verbindung mit deinem Mietver­trag und der aktuellen Hau­sor­d­nung:

1.  GELTUNGSBEREICH

Die all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für die mietweise Über­las­sung der Ferienun­terkun­ft Son­ho zur Beherber­gung sowie alle für den Gast erbracht­en weit­eren Leis­tun­gen des Ver­mi­eters.

2.  BUCHUNG

Die Buchung der Ferienun­terkun­ft kommt durch die Buchungs­bestä­ti­gung zus­tande, welche dem Gast im Anschluss an die Online-Buchung über­mit­telt wird. Mit Erhalt der Buchungs­bestä­ti­gung ist die Buchung somit recht­skräftig. Mit der Buchung wer­den außer­dem die vor­liegen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen sowie die Hau­sor­d­nung, welche dem Gast im Vor­feld zugänglich gemacht wur­den, akzep­tiert.

3.   AUFENTHALT

Die Ferienun­terkun­ft inklu­sive Inven­tar und die zum Haus gehören­den Ein­rich­tun­gen sind vom Gast pfleglich zu behan­deln. Die Reini­gung der Ferienun­terkun­ft ist während der Miet­zeit vom Gast selb­st vorzunehmen. Der Gast hat außer­dem darauf zu acht­en, dass beim Ver­lassen der Woh­nung die Fen­ster geschlossen, die Lichter aus­geschal­tet und die Heizkör­p­er zurückge­dreht sind. Checkin ist am Anreise­tag ab 16 Uhr Ort­szeit möglich – der Check­out find­et am Abreistag um 11 Uhr statt.

Die Nutzung der Ferienun­terkun­ft ist den bei der Buchung angegebe­nen Gästen vor­be­hal­ten. Soll­ten die Ferienun­terkun­ft mehr Per­so­n­en als vere­in­bart nutzen, ist für diese ein geson­dertes Ent­gelt in Höhe von 50€ je Nacht und pro Per­son zu zahlen. Eine Unter­ver­mi­etung und Über­las­sung der Ferienun­terkun­ft an Dritte ist nicht erlaubt. 

Während des Aufen­thaltes gilt die dem Gast zur Ken­nt­nis­nahme zuge­sendete Hau­sor­d­nung. Bei Ver­stößen gegen die AGB oder die Hau­sor­d­nung ist der Ver­mi­eter berechtigt, das Mietver­hält­nis sofort und frist­los zu kündi­gen. Ein Recht­sanspruch auf eine anteilige Rück­zahlung oder eine Entschädi­gung beste­ht nicht.

4.  ZAHLUNG

Der Gast ist verpflichtet, die für die Über­las­sung der Ferienun­terkun­ft und die von ihm in Anspruch genomme­nen weit­eren Leis­tun­gen gel­tenden Preise des Ver­mi­eters zu zahlen. Es wird eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamt­summe inner­halb von 14 Tagen nach der Buchung fäl­lig. Der Rest­be­trag ist bis spätestens 30 Tage vor Anreise zu zahlen. Bei­de Zahlun­gen sind auf das Kon­to des Ver­mi­eters zu über­weisen. Bei kurzfristi­gen Buchun­gen ist der Gesamt­preis inner­halb von 3 Tagen nach der Buchungs­bestä­ti­gung zu über­weisen. Im Falle eines Zahlungsverzuges erhält der Gast eine ein­ma­lige Zahlungserin­nerung. 

5.  RÜCKTRITT

Son­ho wird als ganze Resort-Ein­heit ver­mi­etet. Anders als wie z.B. bei Ferien­woh­nun­gen ist unsere Vor­laufzeit und die unser­er Gäste länger­fristig. Aus diesem Grund kön­nen wir auch keine kurzfristi­gen Rück­trittsange­bote machen. Der Gast hat kein kosten­freies Rück­trittsrecht. Bei einem Rück­tritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vere­in­barten Preis­es als Entschädi­gung zu zahlen. Die Höhe der Entschädi­gung richtet sich nach der fol­gen­den Auf­stel­lung:

Rück­tritt 

bis zu einem beliebi­gen Tag vor der Miet­zeit: 5 % des Miet­preis­es
weniger als 360 Tage vor Miet­be­ginn 10 % des Miet­preis­es
weniger als 180 Tage vor Miet­be­ginn 50 % des Miet­preis­es
weniger als 90 Tage vor Miet­be­ginn 100 % des Miet­preis­es

Com­bin­Val­ue kann die Immo­bilie danach an eine andere Per­son ver­mi­eten.

Ein Rück­tritt hat zudem schriftlich zu erfol­gen.

Der Ver­mi­eter kann die gebuchte Leis­tung ohne Angabe von Grün­den bis 90 Tage vor Anreise stornieren. Bere­its geleis­tete Zahlun­gen wer­den dem Gast dann in voller Höhe zurück­er­stat­tet. Auch eine spätere Aufhe­bung des Ver­trags ist im Falle von höher­er Gewalt oder ander­er unvorherse­hbar­er Umstände, die den gebucht­en Aufen­thalt unmöglich machen, zuläs­sig. In diesem Fall beschränkt sich die Haf­tung auf die Rück­er­stat­tung des Miet­preis­es. Bei berechtigtem Rück­tritt entste­ht kein Anspruch des Gastes auf Schadenser­satz. Eine Haf­tung für Reise- und Hotelkosten ist eben­falls aus­geschlossen. Wir empfehlen den Abschluss ein­er Reis­erück­trittsver­sicherung.

6.  HAFTUNG

Der Ver­mi­eter haftet im Rah­men der Sorgfalt­spflicht für die ordentliche Bere­it­stel­lung des Mieto­b­jek­ts inklu­sive der Sportan­la­gen. Eine Haf­tung für eventuelle Aus­fälle bzw. Störun­gen in Wass­er- oder Stromver­sorgung sowie Ereignisse und Fol­gen durch höhere Gewalt sind aus­geschlossen. Auch für den Ver­lust von Gegen­stän­den oder Dieb­stahl im Haus oder auf dem Grund­stück wird vom Ver­mi­eter keine Haf­tung über­nom­men. Die Sportan­la­gen inklu­sive Pool kön­nen auf eigenes Risiko des Gastes genutzt wer­den, eine Haf­tung für eventuelle Unfälle ist durch den Ver­mi­eter aus­drück­lich aus­geschlossen. Dies gilt eben­falls bei der Durch­führung von offiziellen Sport­turnieren, die eventuell im Rah­men des Aufen­thaltes vom Gast in Anspruch genom­men wer­den.

Bedenken Sie, dass Sie ein kom­plettes Haus inklu­sive der Sportan­la­gen für eine bes­timmte Zeit mieten. Die täglichen Gefahren, die das Leben so mit sich bringt, sind wed­er durch eine von den Son­ho-Betreibern noch durch den Ver­mi­eter in Form ein­er Ver­sicherung gedeckt. Eine Haf­tung wird auf jeden Fall durch den Ver­mi­eter aus­geschlossen. 

Für vom Gast verur­sachte Schä­den, die mutwillig oder grob fahrläs­sig her­beige­führt wur­den, haftet der Gast. Auch die An- und Abreise erfol­gt in eigen­er Ver­ant­wor­tung und Haf­tung des Gastes. Zudem wird beim Ver­lust der Schlüs­sel oder/und Fernbe­di­enun­gen für die Ferienun­terkun­ft eine Gebühr in Höhe von 150 Euro fäl­lig.

7.  SCHRIFTFORM

Änderun­gen und Ergänzun­gen dieser all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen bedür­fen der Schrift­form. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schrift­formk­lausel. Es wur­den außer­dem keine mündlichen Absprachen getrof­fen.

8.  SALVATORISCHE KLAUSEL

Soll­ten einzelne Bes­tim­mungen dieser all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen unwirk­sam oder undurch­führbar sein oder nach der Ken­nt­nis­nahme unwirk­sam oder undurch­führbar wer­den, so wird dadurch die Wirk­samkeit der All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen im Übri­gen nicht berührt. An die Stelle der unwirk­samen oder undurch­führbaren Bes­tim­mung soll diejenige wirk­same und durch­führbare Regelung treten, deren Wirkun­gen der wirtschaftlichen Zielset­zun­gen möglichst nahekom­men, welche die Parteien mit der unwirk­samen bzw. undurch­führbaren Bes­tim­mung ver­fol­gt haben.