ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ÜBER DIE ANMIETUNG VON SONHO
Für die Nutzung von Sonho gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit deinem Mietvertrag und der aktuellen Hausordnung:
1. GELTUNGSBEREICH
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Ferienunterkunft Sonho zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters.
2. BUCHUNG
Die Buchung der Ferienunterkunft kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welche dem Gast im Anschluss an die Online-Buchung übermittelt wird. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Buchung somit rechtskräftig. Mit der Buchung werden außerdem die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung, welche dem Gast im Vorfeld zugänglich gemacht wurden, akzeptiert.
3. AUFENTHALT
Die Ferienunterkunft inklusive Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind vom Gast pfleglich zu behandeln. Die Reinigung der Ferienunterkunft ist während der Mietzeit vom Gast selbst vorzunehmen. Der Gast hat außerdem darauf zu achten, dass beim Verlassen der Wohnung die Fenster geschlossen, die Lichter ausgeschaltet und die Heizkörper zurückgedreht sind. Checkin ist am Anreisetag ab 16 Uhr Ortszeit möglich – der Checkout findet am Abreistag um 11 Uhr statt.
Die Nutzung der Ferienunterkunft ist den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten. Sollten die Ferienunterkunft mehr Personen als vereinbart nutzen, ist für diese ein gesondertes Entgelt in Höhe von 50€ je Nacht und pro Person zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienunterkunft an Dritte ist nicht erlaubt.
Während des Aufenthaltes gilt die dem Gast zur Kenntnisnahme zugesendete Hausordnung. Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht.
4. ZAHLUNG
Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienunterkunft und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise des Vermieters zu zahlen. Es wird eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 30 Tage vor Anreise zu zahlen. Beide Zahlungen sind auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis innerhalb von 3 Tagen nach der Buchungsbestätigung zu überweisen. Im Falle eines Zahlungsverzuges erhält der Gast eine einmalige Zahlungserinnerung.
5. RÜCKTRITT
Sonho wird als ganze Resort-Einheit vermietet. Anders als wie z.B. bei Ferienwohnungen ist unsere Vorlaufzeit und die unserer Gäste längerfristig. Aus diesem Grund können wir auch keine kurzfristigen Rücktrittsangebote machen. Der Gast hat kein kostenfreies Rücktrittsrecht. Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der folgenden Aufstellung:
Rücktritt
bis zu einem beliebigen Tag vor der Mietzeit: 5 % des Mietpreises
weniger als 360 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises
weniger als 180 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
weniger als 90 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises
CombinValue kann die Immobilie danach an eine andere Person vermieten.
Ein Rücktritt hat zudem schriftlich zu erfolgen.
Der Vermieter kann die gebuchte Leistung ohne Angabe von Gründen bis 90 Tage vor Anreise stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Gast dann in voller Höhe zurückerstattet. Auch eine spätere Aufhebung des Vertrags ist im Falle von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die den gebuchten Aufenthalt unmöglich machen, zulässig. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ebenfalls ausgeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
6. HAFTUNG
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts inklusive der Sportanlagen. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Auch für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird vom Vermieter keine Haftung übernommen. Die Sportanlagen inklusive Pool können auf eigenes Risiko des Gastes genutzt werden, eine Haftung für eventuelle Unfälle ist durch den Vermieter ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls bei der Durchführung von offiziellen Sportturnieren, die eventuell im Rahmen des Aufenthaltes vom Gast in Anspruch genommen werden.
Bedenken Sie, dass Sie ein komplettes Haus inklusive der Sportanlagen für eine bestimmte Zeit mieten. Die täglichen Gefahren, die das Leben so mit sich bringt, sind weder durch eine von den Sonho-Betreibern noch durch den Vermieter in Form einer Versicherung gedeckt. Eine Haftung wird auf jeden Fall durch den Vermieter ausgeschlossen.
Für vom Gast verursachte Schäden, die mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haftet der Gast. Auch die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung des Gastes. Zudem wird beim Verlust der Schlüssel oder/und Fernbedienungen für die Ferienunterkunft eine Gebühr in Höhe von 150 Euro fällig.
7. SCHRIFTFORM
Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Es wurden außerdem keine mündlichen Absprachen getroffen.
8. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.